BEITRAGSORDNUNG

Zuletzt geändert vom Vorstand
am 04. April 2024

§1
Grundlage

Diese Beitragsordnung legt die Höhe, der von den Vereinsmitgliedern des Berlin Blatt und Blüte zu zahlenden Mitgliedsbeiträgen, fest.

Der Verein arbeitet nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung. Die Beitragshöhe wird vom Vorstand festgelegt und regelmäßig an die durch den Vereinszweck entstandenen und entstehenden Kosten angepasst.

Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 4 Abs. (3) der Vereinssatzung in der Fassung vom 01.04.2024.

§2
Beitrag

Die Beitragshöhe ist abhängig von der gewählten Mitgliedschaftsstufe. Die Mitglieder können ab dem vierten Monat der Mitgliedschaft ihre Stufe jeden Monat wechseln.

Der Beitrag für die ersten drei Monate der Mitgliedschaft ist bei Stellung des Mitgliedsantrages im Voraus zu entrichten. Danach fällt der Beitrag monatlich an.

Mitgliedsstufe Ernteanteil Beitrag
Stufe 1
2 Gramm
25 Euro
Stufe 2
5 Gramm
50 Euro
Stufe 3
10 Gramm
80 Euro
Stufe 4
15 Gramm
105 Euro
Stufe 5
25 Gramm
150 Euro
Stufe 6
50 Gramm
250 Euro

Sollte ein Mitglied nach bereits erfolgter Zahlung für einen Monat seine Mitgliedsstufe hochstufen wollen, so ist dies durch Zahlung der Differenz möglich.

Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.

§3
Zahlungsform

Die Mitgliedsbeiträge für die ersten drei Monate der Mitgliedschaft sind bei Antragsstellung über einen Zahlungsdienstleister oder Bar zu entrichten.

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind mittels Barzahlung in den Räumlichkeiten des Vereins zu entrichten.

Je nach Verfügbarkeit kann davon abweichend eine Zahlung via EC oder Kreditkarte angeboten werden. Ein Anspruch auf Kartenzahlung besteht nicht. Um keine Mitglieder zu benachteiligen, werden die jeweils aktuellen Transaktionsgebühren bei einer unbaren Zahlung dem Zahlenden auferlegt.

§4
Datenverarbeitung

Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

§5
Vereinsaustritt

Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft. Der Vereinsaustritt ist in der Satzung geregelt.

§5
Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.04.2024 in Kraft.

Aus Gründen des Jugendschutzes schränken wir unser Internetangebot freiwillig ein. Es richtet sich nur an Erwachsene – bitte komm erst zurück, wenn du das 21. Lebensjahr abgeschlossen hast. 

Für unsere Mitglieder

Unser Internetangebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufentaltsort in Deutschland.