Fragen und Antworten

Selbstverständlich! Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar das Cannabisgesetz (CanG) verabschiedet, in dessen Rahmen wir uns bewegen. Anbauvereine, auch CSCs genannt, sind nicht wie in anderen Ländern eine Gesetzeslücke, die ausgenutzt wird. Es gibt ein eigenes Gesetz mit vielen Auflagen, die unser Handeln vorgibt.

Eine komplette Liste findest du auf [Mitglied werden].

Hier in aller Kürze – du musst:

Das neu erlassene Cannabisgesetz (CanG) erlaubt zwar Personen ab 18 Jahren Mitglied in einem Anbauverein zu werden, wir haben uns jedoch in der ersten Mitgliederversammlung dagegen entschieden, junge Erwachsene aufzunehmen.

Mitgliedern unter 21 Jahren dürften wir nur Cannabis mit einem THC-Gehalt von unter 10% abgeben, welches wir aber nicht planen anzubauen.

Das ist eins der schwierigsten Probleme, die es bei unserer Vereinsgründung zu lösen galt. Wir haben zwar Anbauräume in Brandenburg und im äußeren Bereich von Berlin, jedoch sind diese nicht gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Wir planen mehrere Abholmöglichkeiten in der Innenstadt, über die wir unsere Mitglieder noch gezielt informieren.

Graefekiez (Kreuzberg)

Abholung nach Online-Terminbuchung jeden Tag.

Neuruppin (Brandenburg)

Abholung nach Online-Termin-buchung an ein- bis zwei Abenden pro Woche

Aktuell sieht es danach aus, dass es extrem schwierig wird einen genehmigungsfähigen Gewerberaum in der Innenstadt von Berlin zu finden. Wir suchen in allen Bezirken im S-Bahn Ring. Wir sind für jeden Tipp dankbar!

Anbau

Schaue bitte auf der [Unsere Sorten] Seite für aktuelle Informationen zu unseren Strains.

Wir haben spezielle Sorten, die sehr hohe THC-Werte erreichen, aber auch mildere Sorten, die eher für den alltäglichen Konsum geeignet sind. Mehr zu den Sorten erfährst du auf [Unsere Sorten].

Natürlich sind alle unsere Sorten im Labor auf THC- und CBD-Werte geprüft und mit einem Etikett versehen. Du weißt also immer genau, was du konsumierst.

Wir legen großen Wert auf Nachhaltigkeit. Wir bauen ausschließlich indoor unter LED-Lampen an. Der Strom ist zu 100 % grün; nachts aus dem Stromnetz, tagsüber aus den eigenen Solarkollektoren auf dem Hallendach.

Wir benutzen ein sogenanntes Flood-and-Drain-System mit rezirkulierendem Wasser. Auf Instagram findest du zu unserem Aufbau zahlreiche Bilder.

Unser Dünger ist komplett “BIO”. Pestizide setzen wir nicht ein.

Unsere Pflanzen werden kurz vor der Ernte ordentlich “geflushed” für einen optimalen Geschmack!

Der Anbau wird, um die Qualität gleichbleibend hochhalten zu können, von einigen wenigen Vereinsmitgliedern geleitet. Diese haben teilweise über 15 Jahre Erfahrung im Anbau von Cannabis.

Das Cannabisgesetz (CanG) sieht in § 17 jedoch eine Mitwirkpflicht vor, der wir selbstverständlich Genüge tun:

(2)Die Mitglieder der Anbauvereinigung haben beim gemeinschaftlichen Eigenanbauvon Cannabis aktiv mitzuwirken. Eine aktive Mitwirkung ist insbesondere gegeben, wenn Mitglieder der Anbauvereinigung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau und bei unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau verbundenen Tätigkeiten eigenhändig mitwirken.

Jedes Quartal findest du im Mitgliederbereich anstehende Aufgaben, für die du dich eintragen kannst.

Du kannst jeden Monat, abhängig von deiner Mitgliedschaft, ein Maximum von 50 Gramm Cannabis bekommen.

Zum jetzigen Zeitpunkt planen wir nicht, Stecklinge oder Samen an unsere Mitglieder auszugeben.

Ja, wir haben zwei Gewerbehallen in  Brandenburg gemietet und zum Zweck des Cannabis-Anbaus vereinsintern um/ausgebaut, die alle gesetzlichen Bestimmungen übertreffen.

Aktuell suchen wir jedoch noch Gewerberäume für Abgabestellen im Stadtzentrum von Berlin.

Die Basis-Mitgliedschaft kostet aktuell 20 € pro Monat. Darüber hinaus gibt es auch größere Mitgliedschaften (siehe Beitragsordnung).

Ja, der Mitgliedsbetrag für die Basis-Mitgliedschaft fällt jeden Monat an. Wenn du mal einen Monat deinen Anteil an der Ernte nicht abholst, so macht das nichts.

Dein gezahlter Mitgliedsbetrag verfällt nicht – es ist ähnlich eines Guthabens! Wenn du das nächste Mal einen Teil deiner Ernte abholst, so bekommst du auch deine Ernte für die vorher nicht abgeholte Zeit ausgehändigt (unter Einhaltung der gesetzlichen Limits).

Da wir auf 500 Mitglieder beschränkt sind, können wir deine Mitgliedschaft nicht pausieren.

Dein gezahlter Mitgliedsbetrag verfällt nicht – es ist ähnlich eines Guthabens! Wenn du das nächste Mal einen Teil deiner Ernte abholst, so bekommst du auch deine Ernte für die vorher nicht abgeholte Zeit ausgehändigt (unter Einhaltung der gesetzlichen Limits).

Selbstverständlich! Nach Ablauf der ersten drei Monate, die du bei Bewerbung auf eine Mitgliedschaft im voraus bezahlt hast, kannst du jeden Monat neu entscheiden, welches Mitgliedslevel du haben möchtest – ganz ohne versteckte Kosten.

Du bekommst einen Anteil an der Ernte – je nach Mitgliedslevel (z.B. 2g, 5g, 10g, 15g, 25g, 50g). Dieser ist konsumfertig getrocknet und luftdicht verpackt. Zusätzlich bekommst du bei jeder Abholung einen Beipackzettel mit wichtigen Konsum-Informationen und Hinweisen. Auch hast du Zugriff auf unser Suchtpräventions-Portal sowie einen Suchtpräventionsbeauftragten, mit dem du jederzeit sprechen kannst.

Da wir auf 500 Mitglieder beschränkt sind, ist dies leider nicht möglich. Du kannst aber deine Mitgliedschaft ganz einfach per E-Mail oder Formular kündigen. 

Sollten wir noch Plätze freihaben, so kannst du jederzeit erneut Mitglied werden.

Alternativ kannst du deinen Mitgliedsbeitrag weiter zahlen, um deinen Platz nicht zu verlieren und deinen Ernte-Anteil erst abholen, wenn es dir zeitlich passt. Bereits gezahlte Mitgliedsgebühren gehen nie verloren (außer bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein).

Nein. Bei uns gibt es keine Laufzeiten oder Kündigungsfristen. Wenn du deinen Platz für ein anderes Neumitglied freigeben willst, kannst du das jederzeit tun (nach der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmitgliedsdauer von drei Monaten).

Eine Ausnahme gibt es: Sollten uns Kosten für eine nicht eingelöste Lastschrift entstehen, so werden sie dir in Rechnung gestellt – aus Fairness den anderen Mitgliedern gegenüber.

Kosten
&
Gebühren

Vereinsorganisation

Die Vereinsorganisation wird durch die Satzung geregelt. Der Vorstand leitet den Verein, koordiniert seine Aktivitäten und tritt Aufgaben an einzelne Mitglieder ab.

Das Cannabisgesetz (CanG) sieht in § 17 eine Mitwirkpflicht vor, der wir selbstverständlich Genüge tun. Wir bieten dir verschiedenste Möglichkeiten, dich an den Zielen des Vereins zu beteiligen.

Aber auch wenn du mal wenig Zeit haben solltest, ist das kein Problem. Wir haben keine Stundenzettel und genug Anbauexperten, um eine fortlaufende Ernte jeden Monat sicherzustellen.

Die aktuelle Mitgliederzahl ist auf der Mitglied-Werden-Seite zu finden.

Um es vorwegzunehmen, bezogen auf Deutschland gibt es keinen Unterschied zwischen CSCs und Anbauvereinigungen.

Die sogenannten “Cannabis Social Clubs” (CSC) sind ein Konzept, das Ende der 1990er Jahre in Spanien entstand, als eine Antwort auf die strikten Drogengesetze und den damit verbundenen illegalen Handel. Diese Organisationen sind als private, nicht gewinnorientierte Vereine gestaltet, die es Mitgliedern ermöglichen, Cannabis für den persönlichen Gebrauch in einem rechtlich geschützten Rahmen anzubauen und zu konsumieren. Die Entstehung dieser Clubs basiert auf der Nutzung von gesetzlichen Lücken, die den privaten Cannabiskonsum erlauben, während der öffentliche Handel unter Strafe steht. Ziel der CSCs ist es, eine sichere, regulierte Alternative zum Schwarzmarkt zu bieten und Aufklärung über verantwortungsbewussten Cannabisgebrauch zu fördern. Nach ihrem Erfolg in Spanien fand das Modell der Cannabis Social Clubs auch in anderen europäischen Ländern wie Belgien Anklang und inspirierte weltweit Diskussionen über alternative Cannabispolitiken.

Und auch wenn der Begriff Cannabis Social Club hier in Deutschland von Aktivisten übernommen wurde und synonym zu Anbaugemeinschaft benutzt wird, so unterscheiden sich die spanischen CSCs doch erheblich von dem, was in Deutschland legal ist. So ist es in Deutschland z.B. ausdrücklich verboten in, oder im Umkreis von 200 Metern zum Vereinsgelände Cannabis zu konsumieren.

Nein. Wir wissen, dass Cannabis immernoch ein hochsensibles Thema in der Gesellschaft ist. Wir veröffentlichen deinen Namen nirgends, melden ihn an keine Behörde (außer anonymisiert) und geben ihn auch nicht an andere Mitglieder weiter.

Wir haben Ärzte, Polizisten und sowohl einen Staatsanwalt als auch einen Richter in unseren Reihen; und wir können mit voller Überzeugung sagen: Niemand wird an ihre Namen kommen, wenn sie sie nicht selbst weitergeben!

Nein. Wir übermitteln lediglich die gesetzlichen Pflichtangaben zu statistischen Zwecken, anonymisiert, einmal pro Jahr.

Das Cannabisgesetz (GanG) sieht Folgendes vor:

§ 26 Absatz 7 Satz 2:
(2) [...] Anbauvereinigungen haben der zuständigen Behörde zum Zweck der Evaluation nach § 43 die Angaben nach Absatz 1 anonymisiert bis zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres elektronisch zu übermitteln, wobei anstelle vollständiger Geburtsdaten lediglich Geburtsjahre zu übermitteln sind.

Wir nehmen Datenschutz sehr ernst. Unsere Datenschutzrichtlinie sieht Folgendes vor:

  • Nur der Vorstand hat Mitgliederdaten

    Dadurch, dass nur eine einzige Person Zugriff auf die persönlichen Daten der Mitglieder hat, wird das Risiko der Veruntreuung oder Datenmissbrauchs erheblich reduziert. Wann immer die Mitgliedsdaten an ein Mitglied weitergegeben werden (z.B. für Abholung/Ausgabe von Cannabis), werden die weitergegebenen Daten auf die Mitgliedsnummer reduziert.

  • Mitgliederdaten existieren nur an einem Ort.

    Digital und verschlüsselt. Dadurch können keine ausgedruckten Listen abhandenkommen und nicht abfotografiert werden.

  • Die Kommunikation mit den Mitgliedern muss immer bestmöglich verschlüsselt sein.

    Das sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Wir benutzen nur sichere Kanäle zur Kommunikation.

  • Datensparsamkeit

    Es werden nur Daten gespeichert, die auch benötigt werden. Sobald Chat-Protokolle oder alte E-Mails keinen Zweck mehr erfüllen, sollten sie regelmäßig gelöscht werden.

  • Der komplette Datensatz eurer Mitgliedsdaten existiert nur auf einem Laptop, der verschlüsselt und nicht mit dem Internet verbunden ist. Hier werden (nach Aufnahme) eure Daten per Hand eingetragen.

  • Das komplette E-Mail System des Vereins (incl. Passwortmanager, VPN, File Storage, Kalender) ist von Proton gehostet, einem Anbieter aus der Schweiz ("In der Schweiz wird Cannabis ab 2022 legal verkauft"), der in der IT-Szene ein sehr hohes Ansehen genießt.

  • Alle Geräte/Accounts, die mit euren Daten irgendwie in Berührung kommen, dürfen in keine öffentlichen WLANs, müssen ein mind. 25-stelliges Passwort haben und müssen mit einer Form von 2-Faktor-Authentifikation geschützt sein.

  • Der Verein/Vorstand hat ein eigenes Vereinshandy. Jegliche Kommunikation läuft nicht über Privatgeräte, sondern über gut abgesicherte, dedizierte Geräte, die ausschließlich zu Vereinszwecken genutzt werden.

Sicherheit
&
Datenschutz

Neben phänomenaler Cannabisqualität ist Datenschutz das, was uns am meisten von anderen Anbauvereinen unterscheidet. Ließ hier, warum:

Fragen für Mitglieder

Bezahlung

Auf deinem Kontoauszug erscheint die Zahlung wie folgt:

Berlin Blatt und Blüte e.V. Mitgliedsbeitrag <Monat>

Einen Verweis auf Cannabis gibt es nicht – du könntest auch einfach Mitglied in einem luxuriösen Kleingärtner-Verein sein.

Die Beitragsordnung sieht eine bare Zahlung aktuell nicht vor. Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich abgebucht.

Am einfachsten ist es mit dem Personalausweis, da er auch deinen Wohnsitz in Deutschland nachweist. Zusätzlich bitten wir dich noch deinen Mitgliedsausweis (digital) bereitzuhalten.

Wenn du nicht über einen Personalausweis verfügst, musst du uns dein Alter sowie deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. Da der gewöhnliche Aufenthalt je Mitglied eine Einzelfallentscheidung ist, schicke bitte alle unterstützenden Unterlagen vorab an vorstand@b3ev.de zur Prüfung.

Ein Reisepass oder Führerschein reicht deshalb nur zusammen mit einer Meldebestätigung.

Abholung

Für unsere Mitglieder

Aus Gründen des Jugendschutzes schränken wir unser Internetangebot freiwillig ein. Es richtet sich nur an Erwachsene – bitte komm erst zurück, wenn du das 21. Lebensjahr abgeschlossen hast. 

Unser Internetangebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufentaltsort in Deutschland.