Du möchtest also Mitglied werden?
Hier ist alles, was du über uns wissen solltest, bevor du deinen Mitgliedsantrag ausfüllst. Bitte lies dir diese Seite genau durch, um herauszufinden, ob wir zu dir passen und du zu uns passt. Den Button für den digitalen Mitgliedsantrag findest du ganz unten.
Fragen vor dem Beitritt
Was muss ich zahlen, wenn ich jetzt Mitglied werde?
In deinem Aufnahmeantrag wählst du die Stufe aus, die du für die ersten drei Monate nach der ersten Ernte haben möchtest. So viel Cannabis bauen wir dann für dich ab etwa Oktober an.
Die Mitgliedsgebühren für deine ersten drei Ernte-Monate zahlst du schon jetzt.
Danach zahlst du erst wieder einen Mitgliedsbeitrag, nachdem du drei Monate Cannabis von uns bekommen hast und damit dein im Voraus gezahlter Mitgliedsbetrag aufgebraucht ist. Alle Mitgliedsbeiträge werden in Ernteguthaben umgerechnet.
Gibt es eine Aufnahmegebühr?
Eine Grundgebühr oder Verwaltungsgebühr gibt es bei uns nicht. Alle Mitgliedsgebühren werden zu 100% nach der Beitragsordnung in Cannabis umgerechnet.
Aktuell haben wir keine Aufnahmegebühr.
Eine einmalige Aufnahmegebühr von 250 Euro ab dem 400en Mitglied ist jedoch im Gespräch, da unsere von uns ausgebaute Halle etwa den monatlichen Bedarf für 400 Mitglieder (19 Kilo Cannabis pro Ernte) deckt und wir bei mehr Mitgliedern noch die angrenzende Halle ausbauen müssen (die wir bereits mieten).
Ab wann kann ich Cannabis bei euch bekommen?
Update: In Berlin ist das LaGeSo für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Bisher haben sie jedoch in Berlin noch keinen einzigen Antrag genehmigt.
Wir stehen im Kontakt mit dem LaGeSo um unseren Antrag möglichst schnell ‘durch zu bekommen’, müssen aber aktuell damit rechnen, dass die Abgabe erst im Q2/25 starten kann. Wir wollen euch schließlich nicht umsonst Hoffnungen machen.
Warum solltet Ihr aber schon jetzt Mitglied werden? Na ja, wenn alle Plätze weg sind, sind alle Plätze weg.
Durch das Cannabisgesetz sind wir auf maximal 500 Mitglieder beschränkt. Im Gegensatz zu anderen Vereinen haben wir keine Pläne einen zweiten Verein zu gründen. Wenn wir 500 nette Mitglieder haben, reicht uns das.
Die Gesetzeslage
Zuletzt müssen wir dich noch auf einen kleinen Exkurs ins Cannabis-Gesetz (CanG) mitnehmen [Link zum Gessetzestext]. Was du musst, was du darfst und was du nicht darfst. Selbstverständlich nicht abschließend und ohne Gewähr. Bitte sei ein informierter Konsument und lies dich ein.
- GESETZ: Du musst 18 Jahre alt sein, um einem Anbauverein beitreten zu dürfen. Wir verlangen sogar ein Alter von 21 Jahren.
- GESETZ: Dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt muss in Deutschland sein.
- GESETZ: Du musst mindestens drei Monate Mitglied des Vereins bleiben. Danach kannst du jederzeit zum Monatsende kündigen - ohne Kündigungsfrist und ganz einfach online.
- GESETZ: Du darfst nicht in mehreren Anbauvereinigungen gleichzeitig Mitglied sein.
- GESETZ: Du darfst deinen Anteil an der Ernte an niemanden weitergeben; deine Ernte ist ausschließlich zum Eigenkonsum gedacht.
- GESETZ: Du darfst kein Cannabis im Abstand von 200 m zum Abholungsort konsumieren.
Informiere dich bitte selber!